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  /  Aktuelles (Page 6)

Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.  Moderhinke Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht

In den letzten Monaten wurden zwei freie Stellen für die Sozialen Dienste Oberriet öffentlich ausgeschrieben. Innert der Bewerbungsfrist gingen zahlreiche und sehr gute Bewerbungen ein. Als neue Sachbearbeiterin mit Schwerpunkt Buchhaltung wurde Arbnore Haziri aus Alchenflüh und als neue Stellvertreterin der Leiterin Soziale Dienste Silvia Gartner aus Heerbrugg gewählt. Die langjährige Mitarbeiterin Manuela Langenegger hat sich entschieden, die Gemeindeverwaltung Oberriet per Ende März 2026 zu verlassen. Als ihre Nachfolgerin wurde Arbnore Haziri aus Alchenflüh ab 1. April 2026 gewählt. Sie ist bei den Sozialen Diensten Oberriet künftig unter anderem für die Buchhaltung zuständig. Arbnore Haziri schloss im Sommer 2022 erfolgreich ihre

Nach Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) können der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie der Entscheid des Gemeinderates Oberriet vom 16. Februar 2026, soweit er die Ergebnisse der Prüfung betrifft, eingesehen werden. Gesuchsteller: Schweinemast Hug Gamschol AG, Staatsstrasse 163, 9463 Oberriet Projekt: Neubau Schweinemaststall Auflageort: Hochbauamt Oberriet (Büro 23), Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet Auflagefrist: Dienstag, 3. März 2026 bis Mittwoch, 1. April 2026

Rechnungsergebnis 2025 übertrifft Erwartungen Der Jahresabschluss bietet einmal mehr Grund zur Freude, weil das Ergebnis deutlich über den Erwartungen lag. Die Jahresrechnung 2025 schliesst auf der 1. Stufe der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2'956'870.36 ab. Budgetiert war ein Defizit von Fr. 1'849'600.00. Nach den gesetzlich vorgegebenen Reserveveränderungen im Betrag von Fr. 137'842.32 verbleibt der Jahresrechnung 2025 innerhalb der 2. Stufe der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 2'819'028.04. Der Gemeinderat beantragt, davon 2.5 Mio. Franken der Vorfinanzierung für das Werkhof-Neubauprojekt zuzuweisen und den Restbetrag von Fr. 319'028.04 dem Eigenkapital. Die Investitionsrechnung der Gemeinde schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 2'304'469.15 ab. Jahresabschlüsse der

Die NeoVac AG, Eichaustrasse 1, 9463 Oberriet SG, ersucht das Bau- und Umweltdepartement um Erteilung einer Wasserrechtskonzession und der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für die Erstellung und den Betrieb einer Grundwassernutzungsanlage. Der Standort der geplanten Anlage liegt im Gewässerschutzbereich Au. Das Grundwasser wird zum Heizen und Kühlen des geplanten Logistikzentrums der NeoVac AG, an der Eichaustrasse, Grundstück Nr. 2017, in Oberriet SG genutzt. Das Wasser wird beim bestehenden Brunnen Nr. 604'679, Koordinaten 2'761’200 / 1'242'595 entnommen. Die Rückgabe des Wassers ins Grundwasser erfolgt bei Koordinaten 2'761’165 / 1'242'705. Die bereits bestehende Grundwassernutzungsanlage mit der Konzession Nr. Gr. 1288 wird dabei insofern angepasst, als dass die

Der Gemeinderat Oberriet hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) folgendes Strassenprojekt erlassen: Aufwertung Auenstrasse, Kriessern Die Auenstrasse weist aufgrund zahlreicher baulicher Eingriffe der vergangenen Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild auf. Durch den Bau neuer Werkleitungen sowie Anpassungen an Einmündungen wurden seitliche Einengungen verändert oder zurückgebaut. Auch ehemals vorhandene vertikale Versätze (Schwellen) mussten infolge von Schäden und Lärmemissionen entfernt werden. Um die Strasse wieder in einen gestalterisch kohärenten Zustand zu versetzen und gleichzeitig die Sicherheit sowie den Komfort für den Fuss- und Veloverkehr zu erhöhen, beabsichtigt die Politische Gemeinde Oberriet, die Oberfläche der Auenstrasse

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen Ende Februar / Anfangs März erwachen die Amphibien aus ihrer Winterstarre und machen sich auf die Wanderschaft zum Gewässer, in dem sie selbst geboren wurden. Dort wollen sie ihre Eier ablegen. Doch die Wanderung ist gefährlich, die Tiere müssen bei uns in Oberriet viele Strassen überqueren, um das Seeli zu erreichen: Bergstrasse / Kronengasse / Kobelwiesstrasse / Brunnenackerstrasse / Kellenstrasse Viele der Erdkröten, die im Wichensteinerseeli laichen, schaffen es ohne unsere Hilfe nicht, das Laichgewässer lebend zu erreichen. Die Erdkröten sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Wichensteins sowie der Oberrieter Natur. Während der Krötenwanderung von ca. Anfang März /Anfang April

Der Gemeinderat Oberriet lädt die Bevölkerung ein, zu folgendem Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Strassenprojekt Erschliessung Überbauung Parzelle Nr. 2325 der Ortsgemeinde Montlingen inklusive Verbreiterung Einlenker Alter Kirchweg in Oberrieterstrasse Nach Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Bau von Strassen bzw. beim Erlass von Teilstrassenplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2). In diesem Sinne wird das Strassenprojekt vom Donnerstag, 12. Februar 2026, bis Freitag, 13. März 2026, der Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, Büro

Ab dem 2. Februar 2026 haben engagierte Projekte, Vereine und Organisationen aus den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden die Möglichkeit, in vier Kategorien für den Prix benevol nominiert zu werden. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bei der feierlichen Preisverleihung am 28. August 2026 im Stadion St. Gallen gekürt und dürfen sich auf ein insgesamt 10'000 Franken dotiertes Preisgeld freuen. Der Prix benevol zeichnet innovative Vereine und Organisationen aus, die sich in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Sport oder Umwelt besonders engagiert haben. Die Nominierungen können bis zum 30. April 2026 auf prix-benevol.ch eingereicht werden. Alle Nominierten werden zur Preisverleihung eingeladen,

Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Oberriet.   Gegenstand                               Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 26. Januar 2026 Referendumsfrist                      2. Februar 2026 bis 3. März 2026 (30 Tage) Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage                 Ratskanzlei, Rathaus 1. Stock Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren         606 gültige Unterschriften   Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Ratskanzlei bezogen werden.