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Abwasserreinigungsanlagen funktionieren meist ausserhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Tag für Tag. Jahr für Jahr. Doch auch sie kommen in die Jahre. Die vier Anlagen in Altstätten, Oberriet, Rüthi und Sennwald wurden zwischen 1960 und 1980 gebaut. Bei mehreren stehen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen an. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen und umwelttechnischen Anforderungen an die Abwasserreinigung. Für die vier Gemeinden stellte sich deshalb die Grundsatzfrage, ob die Abwasserreinigung weiterhin an vier Standorten eigenständig weiterentwickelt oder künftig gemeinsam organisiert werden soll. Nicht viermal das Gleiche machen Im Rahmen einer Regionalstudie und einer vertieften Standortstudie prüften die vier Gemeinden, ob eine gemeinsame Lösung gegenüber vier

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung: Oberriet, Eichaustrasse 1, Neubau Logistikzentrum NeoVac Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr; angezeigt durch das Signal (2.02) «Einfahrt verboten» an der westliche Gebäudefassade in Verbindung mit dem Signal (4.08) «Einbahnstrasse» an der nördlichen Zufahrt.   Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnungen: Oberriet, Hilpertstrasse 2, Neubau "park unique" Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr; angezeigt durch die Signale (2.02) «Einfahrt verboten» in Verbindung mit den Signalen (4.08) «Einbahnstrasse» an der westlichen Zufahrt und an der östlichen Ausfahrt sowie im südlichen und östlichen Areal und den Signalen (2.38) «Linksabbiegen» zwei Parkfelder für Gehbehinderte; angezeigt durch das Signal «Parkieren gestattet» (4.17) mit dem Piktogramm «Gehbehinderte» (5.14) und gelb markierten Parkfelder mit dem Symbol «Gehbehinderte» (5.14)   Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung

Der Befall bei der Blutbuche vom Brandkrustenpilz ist bereits weit fortgeschritten und beeinträchtigt die Stabilität des Baumes. Dadurch besteht die Gefahr, dass Äste brechen oder die Blutbuche umstürzt. Um die Sicherheit von Passantinnen und Passanten sowie der Umgebung zu gewährleisten, ist eine Fällung deshalb unumgänglich. Die Auswirkungen des Pilzbefalls sind an den Ästen bereits deutlich sichtbar. Die nachfolgende Aufnahme zeigt die durch den Befall verursachten Schäden: Der Entscheid zur Fällung der Blutbuche ist dem Gemeinderat nicht leichtgefallen. Gerade ältere und prägende Bäume sind wertvolle Bestandteile des Ortsbildes und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität bei. Aufgrund der bestehenden Sicherheitsgefährdung hat jedoch der Schutz von

Nach Einbruch der Dunkelheit, bei Regen, Nebel oder in den frühen Morgenstunden reicht es nicht aus, gut zu sehen – man muss auch gesehen werden. Diese Selbstverständlichkeit gerät besonders im Herbst und Winter, wenn die Tage kürzer werden, oft in Vergessenheit. Die Statistik des Bundesamts für Strassen zeigt zudem, dass die Monate September bis November mit durchschnittlich rund 3000 Sachschadenunfällen pro Monat zu den unfallreichsten Zeiten des Jahres zählen. Dabei lassen sich viele dieser Risiken mit einfachen Massnahmen deutlich reduzieren. Autofahrerinnen und Autofahrer in der Verantwortung Für Autofahrerinnen und Autofahrer besteht der erste Schritt darin, sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug gut sichtbar ist.

Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Werkhofs Oberriet bleiben infolge Personalausflugs wie folgt den ganzen Tag geschlossen: Freitag, 18. September 2026 In dringenden Fällen erreichen Sie die Pikettdienste unter folgenden Telefonnummern: Bestattungsamt: 071 761 03 03 (Herrsche Bestattungen GmbH) Wasserversorgung: 071 763 63 94 Werkhof: 071 763 63 93 ARA: 071 763 63 90 Stromversorgung (EVO): 071 763 75 40  Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Das kantonale Tiefbauamt saniert Seit Ende Juni 2026 den Kreisel an der Südstrasse in Kriessern. Zum Abschluss dieser Arbeiten baut das Amt den Deckbelag ein. Für den Einbau ist der Kreisel von Sonntag, 20. September 2026, 4.00 Uhr bis Montag, 21. September 2026, 5.00 Uhr gesperrt. Die Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten finden unter Verkehr statt. Die Sperrung für den Einbau des Deckbelags bedingt umfangreiche Umleitungen über das umliegende Strassennetz. Der Durchgangsverkehr wird via Oberriet und die Altstätterstrasse in Kriessern umgeleitet. Die Umleitungen sind signalisiert. Bei ungünstiger Witterung verschiebt sich der Belagseinbau und die damit verbundene Sperrung voraussichtlich auf Sonntag, 4. Oktober 2026. Entsprechende

Das Strassenkreisinspektorat Buchs saniert gemeinsam mit der Gemeinde Oberriet den Kreisel in Kriessern. Die 2. Bauphase konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Der Kreisel Kriessern wird heute im Verlauf des Nachmittages (10.09.2026) für den Verkehr freigegeben. Die 3. Bauphase (Deckbelagseinbringung) unter Vollsperrung des Kreisels wird voraussichtlich am 20.09.2026 stattfinden. Ausweichdatum ist der 04.10.2026.   Kontaktpersonen: Bauherrschaft: Strassenkreisinspekorat Buchs, Robin Danner, Tel.: 058 229 74 62 Pol. Gemeinde Oberriet, Damian Hutter, Tel.: 071 763 64 71 Bauleitung: CDS Bauingenieure AG, Markus Rusch, Tel.: 071 510 07 43   Die beteiligten Stellen setzen alles daran, die Verkehrsbehinderungen so kurz wie möglich zu halten, und bitten die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis. Mit dem regelmässigen Strassenunterhalt sorgt das Strassenkreisinspektorat