Aufhebung – Feuerverbot im Wald sowie Waldrand (50m)
Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde auf Stufe 2 (mässige Gefahr) zurückgestuft. Auch im oberen Rheintal hat sich die Situation entschärft, weshalb das erlassene Feuerverbot per sofort aufgehoben wird. Die Gemeinden sowie die
Öffentliche Planauflage / Planungszone Einordnungsgebot
Im Hinblick auf die aktuell laufende Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 42ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Planungszone erlassen: Planungszone Einordnungsgebot für die beiden Gebiete Schachenfeld in
Feststellung der Rechtsgültigkeit
Feststellung der Rechtsgültigkeit (Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG)) Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. April 2025 bis 30. April 2025 gegen das Benützungsreglement Liegenschaft Burg und das Reglement über die laufende Nachführung und