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Anhörung und Mitwirkung / Gemeindestrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan

 

Die Politische Gemeinde Oberriet befindet sich mitten im Prozess zur Ortsplanungsrevision. In diesem Zusammenhang ist auch eine Revidierung im Bereich Strassen und Wege angezeigt. Diesbezüglich lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, zu folgenden Plänen im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:

  • Gemeindestrassenplan
  • Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan)

Der Entwurf des Gemeindestrassenplans beinhaltet insbesondere Neuklassierungen (vor allem im Bereich Gemeindestrassen 3. Klasse). Beim FWR-Plan wurden insbesondere Umlegungen bzw. Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen.

Nach Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) ist bei solchen Planerlassen für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung zu sorgen. In diesem Sinne werden die vorgenannten Pläne in der Zeit vom Dienstag, 26. August 2025, bis Mittwoch, 24. September 2025, der Mitwirkung unterstellt.

Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, Büro Nr. 23, eingesehen werden. In digitaler Form stehen sie nachfolgend zur Verfügung. Sofern Sie die Planunterlagen im Detail einsehen möchten, so haben wir Ihnen die beiden Aufbereitungskarten im Geoportal (www.geoportal.ch/oberriet_sg => Kartenauswahl => Verkehr => Strassen und Wege Gde SG) aufgeschaltet.

 

Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen an:
Gemeinderat Oberriet
Stichwort: «Mitwirkung GSP und FWR»
Staatsstrasse 92
9463 Oberriet

 

Der Gemeinderat dankt für die konstruktive Mitwirkung. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Hochbauamt Oberriet gerne zur Verfügung.