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Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn Teilzonenplan Annamad

Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines referendumspflichtigen Erlasses

(Art. 28ff RIG / Art. 13 GO / Art. 6 GG)

Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmungen verlangt worden ist, hat der

Teilzonenplan Annamad

mit der Genehmigung durch das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen am 3. Februar 2026, Rechtsgültigkeit erlangt. Die neuen Pläne werden ab diesem Datum vollzogen.