Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn Teilzonenplan Annamad
Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines referendumspflichtigen Erlasses
(Art. 28ff RIG / Art. 13 GO / Art. 6 GG)
Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmungen verlangt worden ist, hat der
Teilzonenplan Annamad
mit der Genehmigung durch das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen am 3. Februar 2026, Rechtsgültigkeit erlangt. Die neuen Pläne werden ab diesem Datum vollzogen.