Öffentliche Auflage – Wasserbauprojekt „Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14“
Der Gemeinderat Oberriet hat am 25. August 2025 gestützt auf Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1, abgekürzt WBG) das folgende Wasserbauprojekt genehmigt bzw. erlassen:
Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14
Auflagefrist:
Montag, 1. Dezember bis Dienstag, 30. Dezember 2025
Auflageort:
Ratskanzlei Oberriet, Büro Nr. 12, 1. OG, Rathaus Oberriet
Rechtsmittel:
Gegen das Wasserbauprojekt Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14, kann während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen.