Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel angeordnet
Der Bund weitet die Präventionsmassnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe auf die ganze Schweiz aus. Er reagiert damit auf den Tod von vier Enten und einem Schwan im Stadtweiher von Wil SG. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 um 12.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
In der ganzen Schweiz müssen Tierhalter damit den Auslauf ihres Geflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilte. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Weitere Massnahmen zielen unter anderem darauf, Kontakte zwischen den Arten zu vermeiden. Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden. Tierhalterinnen und -halter sollen im Stall Kleider tragen, die sie nur dort verwenden, und den Zutritt zum Stall beschränken.
Das BLV weist die Bevölkerung zudem an, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und diese umgehend den zuständigen Behörden zu melden. Das Essen von Geflügelprodukten wie Pouletfleisch oder Eier können weiterhin ohne Bedenken erfolgen.