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Allgemeines Feuerverbot im Wald sowie Waldrand (50m)

Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet ist derzeit auf Stufe 3 (erheblich) eingestuft. Die vier Gemeinden des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) haben in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der auf diesem Gebiet zuständigen Revierförster ein allgemeines Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50m Abstand zum Wald) verhängt. Das Verbot gilt per sofort und bis auf weiteres.

Die Situation bezüglich Waldbrandgefahr im Rheintal unterscheidet sich je nach Lage, Waldbestand und Topografie entsprechend, was eine unterschiedliche Beurteilung im Rheintal erforderlich macht.

Der angekündigte, erwartete Niederschlag wird gemäss Wetterbericht nicht im ausreichenden Masse erfolgen, weshalb auch in den nächsten Tagen keine nennenswerte Verbesserung der Waldbrandgefahr verzeichnet werden kann.

Deshalb ist das Entfachen von Feuer im Wald und am Waldrand (innerhalb 50m Waldabstand) in den oben genannten Gemeinden verboten. Auf dem übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten, dabei gilt:

 

  • Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
  • Feuer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
  • Rauchwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen

 

Die Gemeinden sowie die Stadt danken für die Einhaltung des Verbots und das Verständnis.

Die Gemeinderäte Rüthi, Oberriet, Eichberg, Der Stadtrat Altstätten