Individuelle Prämienverbilligung 2025
Prämienverbilligung 2025 Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Anmeldung / Fristen Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab Anfang 2025 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2025. Später eingehende Anmeldungen können nicht